Was ist Erwachsenenbildung?

Der gesetzliche Rahmen

Eine Ihrer zentralen Aufgaben als KEB-Beauftragte/r oder Bildungsverantwortliche/r ist es, 

  • geplante Bildungsveranstaltungen Ihrer regionalen KEB zu melden
  • dort nachher zur Abrechnung einzureichen oder zumindest für die Statistik zu melden

Grundlage ist dabei das Bayerisches Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (kurz: BayEbFöG). Diesem Gesetz sind alle Träger der Erwachsenenbildung, sei es Volkshochschule oder KEB gleichermaßen unterworfen. Es regelt, welche Veranstaltungen von den regionalen KEBs finanziell gefördert werden dürfen und somit für die Statistik berücksichtigungsfähig sind und welche nicht.

Als Erwachsenenbildung gelten alle offenen BILDUNGsveranstaltungen für ERWACHSENE

 

Offenheit  = für jeden/jede zugänglich (d.h. nicht nur für Mitglieder), deshalb: öffentliche Ankündigung

Bildung = pädagogische Leistung in Form von Information, Diskussion, Anleitung, Hinführung, Impulsen etc.

Erwachsene = alle Personen, die das 15.Lebensjahr vollendet haben

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